Immobilienrecht

Das Immobilienrecht liegt an der Schnittstelle zwischen notarieller und anwaltlicher Tätigkeit. Hierher gehört der Kauf bzw. Verkauf von Immobilien, die Rechte der Mieter und Vermieter, sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich, der Makler, das Wohnungseigentumsrecht, die Finanzierung des Immobilienkaufs, die dingliche Belastung von Grundstücken (Grundschulden etc.), der Bauträgervertrag, das Recht der Handwerker.

Hier fließen die unterschiedlichen Kompetenzen der Berufsträger in unserer Kanzlei zusammen:

Der Notar beurkundet Grundstückskaufverträge und die damit zusammenhängenden Nebenverträge (z.B. Grundschulden).

Als Mieterberater kennen wir alle Feinheiten dieser spezialisierten Rechtsmaterie. Entsprechende Fach-Veröffentlichungen runden unsere Kompetenz in diesem Rechtsbereich ab.

Wir unterstützen Sie jedoch auch bei Fragen der Finanzierung des Grundstückskaufs, der Auseinandersetzung mit Handwerkern, sei es beim Bau eines Hauses oder als Vermieter bei Reparaturarbeiten. Unsere langjährige Erfahrung im Werkvertragsrecht (insbesondere privaten Baurecht, VOB/B) hilft Ihnen bei allen anstehenden Fragen.

Durch unsere spanische Kollegin bieten wir auch alle entsprechenden Beratungen im deutsch- spanischen Rechtsverhältnis. Vom Grundstückserwerb in Spanien bis zur erbrechtlichen Regelung Ihre Immobilie in Spanien betreffend. Da unser Notar auch in spanischer Sprache beurkundet, können auch die entsprechenden Kaufverträge (escrituras) hier in Berlin realisiert werden.