Immobilienrecht
Das Immobilienrecht liegt an der Schnittstelle zwischen notarieller und anwaltlicher Tätigkeit.
Hierher gehört der Kauf bzw. Verkauf von Immobilien, die Rechte der Mieter und Vermieter, sowohl
im privaten als auch im gewerblichen Bereich, der Makler, das Wohnungseigentumsrecht, die
Finanzierung des Immobilienkaufs, die dingliche Belastung von Grundstücken (Grundschulden etc.),
der Bauträgervertrag, das Recht der Handwerker.
Hier fließen die unterschiedlichen Kompetenzen der Berufsträger in unserer Kanzlei zusammen:
Der Notar beurkundet Grundstückskaufverträge und die damit zusammenhängenden Nebenverträge
(z.B. Grundschulden).
Als Mieterberater kennen wir alle Feinheiten dieser spezialisierten Rechtsmaterie.
Entsprechende Fach-Veröffentlichungen runden unsere Kompetenz in diesem Rechtsbereich ab.
Wir unterstützen Sie jedoch auch bei Fragen der Finanzierung des Grundstückskaufs, der
Auseinandersetzung mit Handwerkern, sei es beim Bau eines Hauses oder als Vermieter bei
Reparaturarbeiten. Unsere langjährige Erfahrung im Werkvertragsrecht (insbesondere privaten
Baurecht, VOB/B) hilft Ihnen bei allen anstehenden Fragen.
Durch unsere spanische Kollegin bieten wir auch alle entsprechenden Beratungen im deutsch-
spanischen Rechtsverhältnis. Vom Grundstückserwerb in Spanien bis zur erbrechtlichen Regelung
Ihre Immobilie in Spanien betreffend. Da unser Notar auch in spanischer Sprache beurkundet, können
auch die entsprechenden Kaufverträge (escrituras) hier in Berlin realisiert werden.