Wir wollen die Preise für unsere Tätigkeit möglichst transparent machen, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, schon vor Ihrem Besuch bei uns etwaige Kosten abschätzen zu können. Natürlich erläutern wir Ihnen auch gerne auf Nachfrage, mit welchen Kosten Sie in Ihrer Sache rechnen müssen.

I. Beratung
Die Erstberatung steht zumeist am Anfang des Mandats und kostet i.d.R. pauschal 45,00 €. Im Rahmen dieser Erstberatung erfahren Sie, welche Wege es gibt, um Ihr juristisches Problem zu lösen, und mit welchen Kosten oder auch Kostenrisiken Sie rechnen müssen. Sie können sich dann anhand aller Informationen entscheiden, ob und in welcher Weise Sie weiter vorgehen wollen. Kostenlose Rechtsauskünfte werden von uns nicht erteilt.

II. Pauschalpreise
Unserer Erfahrung nach können wir in vielen Fällen Pauschalhonorare vereinbaren.
Bei umfangreicheren Angelegenheiten schlagen wir die Vereinbarung eines zeitgebundenen Honorars vor. Unsere Tätigkeit wird so für unsere MandantInnen übersichtlicher. Die Höhe der Kosten richtet sich nach unserem tatsächlichen Aufwand. In der Regel beträgt der Stundensatz 250,- € zzgl. Mehrwertsteuer. Wird keine solche Pauschalvereinbarung getroffen, richten sich die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
III. Gerichtsverfahren
Bei gerichtlicher Tätigkeit (hierzu gehört auch das Mahnverfahren/Inkasso) sind wir durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gesetzlich verpflichtet, mindestens die durch das RVG vorgesehenen Gebühren zu erheben.

IV. Notar
Der Notar berechnet die Kosten nach der Kostenordnung.

V. Literatur
Eine ausführliche Erläuterung der Anwaltsgebühren findet sich unter www.brak.de/seiten/pdf/RVG/GrundlagenAnwGeb.kurz.pdf
(pdf-Format)