Spanisches / Lateinamerikanisches Recht

Wir vertreten juristische und natürliche Personen in ihren rechtlichen Beziehungen mit Spanien, bzw. - soweit in Spanien ansässig - in Deutschland in praktisch allen Fragen des deutsch-spanischen Rechtsverkehrs, insbesondere

im Handels- und Gesellschaftsrecht (s. a. Wirtschaftsrecht), etwa bei der Gründung einer spanischen Gesellschaft/juristischen Person und deren Tätigkeiten in Spanien, aber auch bei allen Rechtsfragen, die sich aus dieser Tätigkeit in Spanien ergeben,

in allen Fragen, die sich aus dem deutsch-spanischen Handel ergeben, etwa der Nicht-Zahlung von Forderungen, der Rechte im grenzüberschreitenden Kaufvertragsrecht etc. unter Berücksichtigung des deutschen, spanischen und internationalen Rechts (z.B. UN-Kaufrecht, CSIG)

im Immobilienrecht (s.a. dort), beim Kauf einer Immobilie in Spanien, dem entsprechenden notariellen Vertrag (escritura), der Eintragung im spanischen Grundstücksregister und allen anderen notwendigen Schritten

bei der Erstellung erbrechtlicher Regelungen (Testamente) bei Vermögenswerten in Deutschland und Spanien und von Regelungen nach Eintritt des Erbfalls, insbesondere bei in Spanien gelegenen Grundstücken deutscher Staatsangehöriger

Da unser Notar aufgrund seiner hervorragenden spanischen Sprachkenntnisse auch auf spanisch beurkundet (s.a. Notar) und deutsche notarielle Urkunden (mit Apostille) in Spanien teilweise anerkannt werden, können wir in den Fällen, in denen die notarielle Form vorgeschrieben ist, entsprechend für Sie tätig werden (z.B. Grundstückskaufverträge, Testamente, Vollmachten etc.)

Unsere spanische Juristin verfügt über entsprechende Kenntnisse des spanischen Rechts und arbeitet mit KollegInnen in zahlreichen spanischen Städten zusammen. Sie ist erste Ansprechpartnerin in allen Fragen das spanischen Recht betreffend.