Spanisches / Lateinamerikanisches Recht
Wir vertreten juristische und natürliche Personen in ihren rechtlichen Beziehungen mit Spanien,
bzw. - soweit in Spanien ansässig - in Deutschland in praktisch allen Fragen des deutsch-spanischen
Rechtsverkehrs, insbesondere
im Handels- und Gesellschaftsrecht (s. a. Wirtschaftsrecht), etwa bei der Gründung einer spanischen
Gesellschaft/juristischen Person und deren Tätigkeiten in Spanien, aber auch bei allen Rechtsfragen,
die sich aus dieser Tätigkeit in Spanien ergeben,
in allen Fragen, die sich aus dem deutsch-spanischen Handel ergeben, etwa der Nicht-Zahlung von
Forderungen, der Rechte im grenzüberschreitenden Kaufvertragsrecht etc. unter Berücksichtigung des
deutschen, spanischen und internationalen Rechts (z.B. UN-Kaufrecht, CSIG)
im Immobilienrecht (s.a. dort), beim Kauf einer Immobilie in Spanien, dem entsprechenden notariellen
Vertrag (escritura), der Eintragung im spanischen Grundstücksregister und allen anderen notwendigen
Schritten
bei der Erstellung erbrechtlicher Regelungen (Testamente) bei Vermögenswerten in Deutschland und
Spanien und von Regelungen nach Eintritt des Erbfalls, insbesondere bei in Spanien gelegenen
Grundstücken deutscher Staatsangehöriger
Da unser Notar aufgrund seiner hervorragenden spanischen Sprachkenntnisse auch auf spanisch
beurkundet (s.a. Notar) und deutsche notarielle Urkunden (mit Apostille) in Spanien teilweise anerkannt
werden, können wir in den Fällen, in denen die notarielle Form vorgeschrieben ist, entsprechend für
Sie tätig werden (z.B. Grundstückskaufverträge, Testamente, Vollmachten etc.)
Unsere spanische Juristin verfügt über entsprechende Kenntnisse des spanischen Rechts und arbeitet
mit KollegInnen in zahlreichen spanischen Städten zusammen. Sie ist erste Ansprechpartnerin in allen
Fragen das spanischen Recht betreffend.